Sozialwohnungen, rechtlich korrekt „öffentlich geförderte Wohnungen“, sind Wohnungen, deren Bau finanziell bezuschusst worden sind. Eine Sozialwohnung ist von der Lage, Ausstattung und Größe erstmal nicht als Solche erkennbar. Lediglich die Miete ist niedriger.

Mit dem Wohnberechtigungsschein (erteilte Wohnberechtigungen) kann ein Mieter nachweisen, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Für besonders einkommensschwache Haushalte wird über den Vormerkbescheid eine geförderte Wohnung vermittelt.

Der Sozialwohnungsbezug bezeichnet den finalen Bezug einer Wohnung nach erfolgreicher Antragstellung.

Quelle: Amt für Soziales der Stadt Ingolstadt

Ziel Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt:
V1.4: Armutsbekämpfung

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