Zur ausländischen Bevölkerung zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d. h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu ihnen gehören auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländer/-innen.

Ziel Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt
W3.3: Erreichung gleicher wirtschaftlicher Unabhängigkeit durch gleiche und gleichwertige Arbeit

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Schlagzeilendaten

Geographische Abdeckung: Ingolstadt

Einheit: Beschäftigungsquote - Ausländer in Prozent

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