Wenn ein Kind mit Behinderung und / oder sonderpädagogischem Förderanspruch einzeln in eine allgemeinen Schule inkludiert wird, wird das als Einzelinklusion bezeichnet. Die hier angegebenen Werte beziehen sich auf städtische und private Schulen.

Inklusion heißt, dass Menschen mit und ohne Behinderung an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben. Inklusion in der Schule bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen.

Inklusive Bildung ist damit der Auftrag an alle Schulen und an alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihrer Begabungen individuell zu fördern. Das differenzierte und durchlässige Schulwesen in Bayern sieht hierbei eine Vielfalt schulischer Angebote vor.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. deren Erziehungsberechtigten können wählen, ob sie eine allgemeine Schule oder eine der Förderschulen besuchen.
Die unterschiedlichen Formen der Inklusion nach Schularten in Bayern können auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nachgelesen werden.

Ziel Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt
B2.4: Förderung der Bildungsteilhabe bzw. Bildungsgerechtigkeit

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