Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden die Daten zur von Umgebungslärm belasteten Flächen 2020 aktualisiert und bilden Schätzungen ab. Die Lautstärke wird in Dezibel (dB) angegeben. Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47a-f BImSchG sowie Art. 2 Abs. 3 und Art. 4 Satz 2 BayImSchG.

Werte über 55 dB entsprechen einer hohen Belastung. Werte darüber hinaus überschreiten die Anhaltswerte bzw. stellen eine sehr hohe Belastung sowie eine Gesundheitsgefährdung dar.

Weitere Informationen zur Anzahl der von Umgebungslärm ausgesetzten Personen in Ingolstadt und die Zusammensetzung der Lärmindizes finden Sie auf der Seite der Lärmaktionsplanung der Stadt Ingolstadt im Kurzbericht.

Auf Grundlage dieser Berechnungen werden in den folgenden Jahren Maßnahmen zur Reduzierung der lärmbelasteten Fläche und Personen umgesetzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Seite der Stadt Ingolstadt

Ziel Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt
N3.2: Umsetzung einer nachhaltigen und generationsgerechten Stadtplanung sowie Sicherstellung von Gemeinbedarfsflächen

BNK-Indikator

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