Die Versorgungsgrade werden planungsbereichsbezogen in Prozent berechnet, indem der Ist-Zustand des Einwohner-Arzt-Verhältnisses mit dem Soll-Zustand des Einwohner-Arzt-Verhältnisses (also der lokalen Verhältniszahl) verglichen wird. Ein Planungsbereich mit einem Versorgungsgrad unter 110 Prozent ist teilentsperrt, das bedeutet, dass sich dort noch eine bestimmte Anzahl an Ärzten bzw. Psychotherapeuten niederlassen können.

Ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent wird der Planungsbereich gesperrt. Das bedeutet, dass sich Ärzte oder Psychotherapeuten nur dann in dem Planungsbereich niederlassen können, wenn dort ein Sitz in der entsprechenden Arztgruppe durch Aufgabe der Tätigkeit eines anderen Arztes oder Psychotherapeuten frei wird.

Die Versorgungsgrade sollen zudem einen Überblick über drohende Unterversorgung bieten, um somit die Bedarfe besser zu planen.

Unter 110 Prozent Versorgungsgrad liegen aktuell die Bereiche Hausärzte, HNO-Ärzte,, Kinder- und Jugendärzte in der hausärtzlichen und allgemeinen fachärztlichen Versorgung. In der Region 10 (Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen) liegt der Versorgungsgrad von Kinder- und Jugendpschiater (spezialisierte fachärztliche Versorgung) bei 65,16. Hier droht eine Unterversorgung.

Quelle: KVB-Versorgungsatlanten

Ziel Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt:
N2.4: Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Infrastruktur

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