Der Indikator gibt die Anzahl der Langzeiterkrankten Mitarbeitenden der Stadt Ingolstadt nach Beamten / Tarifangestellten an die in den letzten zwölf Monaten über 6 Wochen oder länger krankgeschrieben waren. Diese Mitarbeitende gehören nach §167 Abs. 2 SGB IX zu dem Personenkreis, für den der Gesetzgeber eine besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vorsieht. Das Ziel des BEMs ist es, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden bzw. Vorschläge für Leistungen oder Hilfen zu erarbeiten, mit denen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Ziel Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt:
I1.2: Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden

Ingolstadtspezifischer Indikator

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Im Folgenden werden die Metadaten zu den lokal verfügbaren Zeitreihen für Ingolstadt zum jeweiligen Indikator bereitgestellt.