Anteil der Kinder in öff. Kindertageseinrichtungen zwischen 0 und unter 3 Jahre in städtischer und in freier Trägerschaft (Betreuungsquote). Für die Berechnung wird die Fortschreibung des ZENSUS zugrundgelegt. Daher kann es zu minimalen Abweichungen im Vergleichen zu den jeweiligen Gesamtjahresberichten des Amts für Kinderbetreuung und -bildung der Stadt Ingolstadt kommen. Auch weicht der Stichtag zur Zählung der betreuten Kinder in Einrichtungen der freien Trägerschaft ab (01.11. d. j. J.) und bei der Betreuung werden bei freien Trägern im Gegensatz zur städtischen Trägerschaft auch Tagespflegeplätze hinzugerechnet, wodurch minimale Abweichungen in der tatsächlichen Quote entstehen.

Der Ausbau der Kinderbetreuung als kommunale Pflichtaufgabe hat zum Ziel, die Bildungschancen der Kinder – unabhängig von Herkunft, Bildungsstand und Einkommen der Eltern – zu erhöhen. So sollen alle Kinder, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, optimal auf die Grundschule vorbereitet werden.

Ziel Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt
B2.3: Förderung der Bildungsteilhabe / Bildungsgerechtigkeit und lebenslangem Lernen

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