Anzahl der Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt. Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören nach § 27a SGB XII “insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens”. Zu letzteren gehören “in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.”

Ziel Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt
V1.10: Armutsbekämpfung

Ingolstadtspezifischer Indikator

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Schlagzeilendaten

Geographische Abdeckung: Ingolstadt

Einheit: Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt

Im Folgenden werden die Metadaten zu den lokal verfügbaren Zeitreihen für Ingolstadt zum jeweiligen Indikator bereitgestellt.