Mit dem Begriff Grundsicherung für Arbeitsuchende wird eine staatliche Sozialleistung für arbeitsuchende Menschen bezeichnet. Sie soll ihnen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu decken, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichen.

Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommt, wird in eine Regelbedarfsstufe eingruppiert. Diese Einteilung berücksichtigt die persönliche Situation – zum Beispiel, ob eine Person alleinstehend ist oder mit ihrer Familie zusammenlebt und deshalb mehr Unterstützung braucht.

Grundsicherung für Arbeitsuchende können erwerbsfähige Menschen beziehen und nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.

Die Grundsicherung (beziehungsweise Bürgergeld) wird aus Steuermitteln finanziert. Diese Leistung kann beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Ziel Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt:
V1.10: Armutsbekämpfung

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Schlagzeilendaten

Geographische Abdeckung: Ingolstadt

Einheit: Empfänger/-innen von Grundsicherung nach SGB II insgesamt

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